Regelwerk und Fair Play
Offizielles Football-To-Glory-Regelwerk, Stand September 2026.
Kategorien und Übersicht
Football-To-Glory – Offizielles Regelwerk
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🏁 Allgemeines & System
- Allgemeine Regeln
- Datenschutz
- Inaktivität
🏟️ Verein & Infrastruktur
- Verein und Spielerordnung
- Stadion und Infrastruktur
- Vorstand
- Zweitvereine & Reserveteams
💰 Finanzen & Wirtschaft
- Finanzen
- Kredit
- Auktionen
🔁 Transfers & Jugend
- Transfers
- Jugend
- Jugendspieler Solidaritätszahlung
- Jugendspieler einberufen
⚽ Wettbewerbe & Spielbetrieb
- Wettbewerbe
- Internationale Wettbewerbe
- Ligabetrieb und nationaler Pokal
🌍 Nationalmannschaften & Gremien
- Nationalteamordnung
- Sportgericht
❓ FAQ & Community
- FAQ & Sonderfälle
- Eigene Turniere
Wichtige Football-To-Glory-Anpassungen gegenüber dem alten Vorgängerregelwerk
- Branding vollständig auf Football-To-Glory.
- Stand September 2026 / Regelversion 1.0.
- Stadionumfeld ist keine Teilnahmevoraussetzung.
- Reserveteams: Anmeldung über Reservekader oder Forum, Teilnahme in einer Mischliga.
- Reale Jugendspieler: Einberufung ausschließlich über das Forum.
- Jugendakademie: aktuell 3 Stufen.
- Auktionen: 100.000 € Mindest- und 500.000 € maximale Gebotssteigerung als Code-Standard.
- Transfers: Raten 1–5 Saisons, Leihen 1–2 Saisons.
- Jugend-Solidarität: 10 % beim ersten bezahlten permanenten Transfer.
- Liga-Preisgelder sind je Liga/Platz konfigurierbar.
- International: Ligaphase statt alter Vierergruppen-Standard.
- Aktivitätslogik: 3 Pflichtspiel-Aufstellungen in Folge bzw. 5 in einer Saison können zur Freistellung führen.
Ausführliches Regelwerk
Football-To-Glory – Offizielles Regelwerk
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🏁 Allgemeines & System
- Allgemeine Regeln
- Datenschutz
- Inaktivität
🏟️ Verein & Infrastruktur
- Verein und Spielerordnung
- Stadion und Infrastruktur
- Vorstand
- Zweitvereine & Reserveteams
💰 Finanzen & Wirtschaft
- Finanzen
- Kredit
- Auktionen
🔁 Transfers & Jugend
- Transfers
- Jugend
- Jugendspieler Solidaritätszahlung
- Jugendspieler einberufen
⚽ Wettbewerbe & Spielbetrieb
- Wettbewerbe
- Internationale Wettbewerbe
- Ligabetrieb und nationaler Pokal
🌍 Nationalmannschaften & Gremien
- Nationalteamordnung
- Sportgericht
❓ FAQ & Community
- FAQ & Sonderfälle
- Eigene Turniere
Wichtige Football-To-Glory-Anpassungen gegenüber dem alten Vorgängerregelwerk
- Branding vollständig auf Football-To-Glory.
- Stand September 2026 / Regelversion 1.0.
- Stadionumfeld ist keine Teilnahmevoraussetzung.
- Reserveteams: Anmeldung über Reservekader oder Forum, Teilnahme in einer Mischliga.
- Reale Jugendspieler: Einberufung ausschließlich über das Forum.
- Jugendakademie: aktuell 3 Stufen.
- Auktionen: 100.000 € Mindest- und 500.000 € maximale Gebotssteigerung als Code-Standard.
- Transfers: Raten 1–5 Saisons, Leihen 1–2 Saisons.
- Jugend-Solidarität: 10 % beim ersten bezahlten permanenten Transfer.
- Liga-Preisgelder sind je Liga/Platz konfigurierbar.
- International: Ligaphase statt alter Vierergruppen-Standard.
- Aktivitätslogik: 3 Pflichtspiel-Aufstellungen in Folge bzw. 5 in einer Saison können zur Freistellung führen.
Football-To-Glory – Allgemeine Regeln
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
📘 §1 – Allgemeines
(1) Football-To-Glory ist ein kostenloser, browserbasierter Online-Fußballmanager, bei dem der Spieler die Rolle eines Vereinsmanagers übernimmt.
(2) Jeder Teilnehmer akzeptiert mit seiner Registrierung dieses Regelwerk sowie die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen.
(3) Ziel des Spiels ist es, einen Verein sportlich, wirtschaftlich und infrastrukturell erfolgreich zu führen.
(4) Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Funktionen, Regeln, Balancing oder Inhalte jederzeit zu ändern oder anzupassen.
(5) Mitteilungen und Regeländerungen werden im Websoccer oder im offiziellen Forum bekannt gegeben.
⚽ §2 – Spielprinzip und Zielsetzung
(1) Jeder Manager übernimmt einen Verein und verwaltet ihn in allen sportlichen und wirtschaftlichen Belangen.
(2) Das Spiel simuliert unter anderem Spiele, Transfers, Training, Finanzen, Stadion und Campus, Sponsoren, Mitarbeiter, Jugend, Scouting und Wettbewerbe.
(3) Ergebnisse werden serverseitig durch die Match Engine berechnet.
(4) Der sportliche Erfolg wird unter anderem durch Aufstellung, Taktik, Spielerstärke, Moral, Fitness/Frische, Form und weitere Match-Engine-Faktoren beeinflusst.
(5) Wirtschaftlicher Erfolg ergibt sich unter anderem aus Zuschauereinnahmen, Sponsoren, TV-/Mediengeldern, Transfers, Fanshop/Merchandising, Infrastruktur und Prämien.
👥 §3 – Mehrfachaccounts und Identität
(1) Jeder Spieler darf grundsätzlich nur einen Benutzeraccount besitzen und führen.
(2) Ein über denselben Account offiziell geführter Zweitverein ist kein Multi-Account und unterliegt der gesonderten Zweitvereinsordnung.
(3) Das Anlegen zusätzlicher Accounts zur Umgehung dieser Regel ist verboten.
(4) Gemeinsame Internetverbindungen, etwa bei Geschwistern oder einer WG, müssen dem Admin-Team vorher gemeldet werden.
(5) Accounts dürfen nicht verkauft, getauscht, übertragen oder mit anderen Personen geteilt werden.
(6) Verstöße können bis zur dauerhaften Accountsperre führen.
⚙️ §4 – Cronjobs und Systemfunktionen
(1) Football-To-Glory führt automatisierte Prozesse aus, darunter insbesondere:
- Spielsimulationen
- Finanz- und Kostenabrechnungen
- Kreditzahlungen
- Vertrags- und Transferverarbeitung
- Auktionen
- Saisonübergänge
- Aktivitäts- und Aufstellungsprüfungen
- Wettbewerbs- und Statistikverarbeitung
(2) Manipulation, bewusstes Umgehen oder Ausnutzen dieser Prozesse ist untersagt.
(3) Bei technischen Fehlern darf die Administration Ergebnisse, Buchungen oder andere Systemvorgänge korrigieren.
🧾 §5 – Inaktivität
(1) Manager sind verpflichtet, ihren Verein aktiv zu führen.
(2) Maßgeblich sind insbesondere Loginaktivität und die Abgabe von Pflichtspiel-Aufstellungen.
(3) Für die konkrete Entlassungslogik gilt die gesonderte Inaktivitätsordnung.
(4) Geplante Abwesenheiten sind über den Abwesenheitsbereich des Websoccers einzutragen.
🧑⚖️ §6 – Fairplay und Verhalten
(1) Jeder Teilnehmer ist zu einem fairen und respektvollen Umgang verpflichtet.
(2) Beleidigungen, Diskriminierung, Hetze, Spam und vergleichbares Verhalten sind verboten.
(3) Exploits, Bugusing, Manipulation und absichtliche Regelumgehungen gelten als schwere Regelverstöße.
(4) Nachrichten, Forum und Communitybereiche dienen der Kommunikation rund um Football-To-Glory.
(5) Unerlaubte Werbung kann entfernt und sanktioniert werden.
🧱 §7 – Sanktionen und Administration
(1) Die Administration bewertet Verstöße nach Art und Schwere.
(2) Mögliche Maßnahmen sind:
- Verwarnung
- Geldstrafe
- Punktabzug
- Transfersperre
- Rückabwicklung von Transfers oder Buchungen
- Wettbewerbsausschluss
- Vereinsentzug
- zeitweise Accountsperre
- dauerhafte Accountsperre
(3) Bei Streitfällen kann das Sportgericht einbezogen werden.
(4) Wiederholte oder besonders schwere Verstöße können unmittelbar zu strengeren Sanktionen führen.
🔒 §8 – Datenschutz und Datensicherheit
(1) Nutzerdaten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Sicherheitsrelevante Manipulationsversuche können zur vorsorglichen Sperrung eines Accounts führen.
📜 §9 – Schlussbestimmungen
(1) Football-To-Glory ist ein nichtkommerzielles Freizeit-/Fanprojekt.
(2) Es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder unveränderten Datenerhalt.
(3) Änderungen am Regelwerk sind möglich und werden veröffentlicht.
(4) Mit Nutzung des Spiels erkennt der Teilnehmer das jeweils gültige Regelwerk an.
Football-To-Glory – Datenschutz
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚖️ §1 – Datenschutzgrundsätze
(1) Football-To-Glory verpflichtet sich zum Schutz der personenbezogenen Daten der registrierten Nutzer.
(2) Erhobene Daten wie Benutzername, E-Mail-Adresse, technische Logininformationen und spielbezogene Vereinsdaten werden zur Bereitstellung und Verwaltung des Spiels verarbeitet.
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder dies technisch erforderlich ist.
(4) Nutzer können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
(5) Mit Registrierung werden die veröffentlichten Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.
(6) Spiel- und Simulationsdaten sind von den personenbezogenen Accountdaten zu unterscheiden.
🔐 §2 – Zugangsdaten
(1) Jeder Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
(2) Accountsharing ist nicht gestattet.
(3) Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff ist das Admin-Team unverzüglich zu informieren.
📜 §3 – Schlussbestimmung
Für rechtlich verbindliche Datenschutzinformationen ist die jeweils veröffentlichte Datenschutzerklärung von Football-To-Glory maßgeblich.
Football-To-Glory – Inaktivitätsordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
📜 §1 – Ziel der Regelung
Diese Regel dient der Sicherstellung eines aktiven, fairen und dynamischen Ligabetriebs. Vereine sollen nicht über längere Zeit ohne aktive Führung am Wettbewerb teilnehmen.
⏱️ §2 – Aufstellungsaktivität
(1) Für Pflichtspiele ist grundsätzlich eine gültige Aufstellung abzugeben.
(2) Die aktuelle Football-To-Glory-Logik berücksichtigt insbesondere nicht abgegebene Pflichtspiel-Aufstellungen.
(3) Freundschaftsspiele werden bei dieser Entlassungslogik nicht wie Pflichtspiele behandelt.
(4) Die Prüfung kann sowohl Vereins- als auch Nationalmannschaftsaufstellungen berücksichtigen.
⚠️ §3 – Folgen fehlender Aufstellungen
(1) Bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Pflichtspiel-Aufstellungen kann eine automatische Entlassung bzw. Freistellung erfolgen.
(2) Zusätzlich wird die Anzahl versäumter Aufstellungen innerhalb der laufenden Saison berücksichtigt. Bei fünf versäumten Pflichtspiel-Aufstellungen innerhalb einer Saison kann ebenfalls eine Freistellung erfolgen.
(3) Die konkrete Spielwertung einer fehlenden Aufstellung richtet sich nach der jeweils aktiven Wettbewerbs- und Simulationslogik.
🧾 §4 – Abwesenheit
(1) Eine geplante Abwesenheit kann über den vorgesehenen Abwesenheitsbereich im Websoccer eingetragen werden.
(2) Eine ordnungsgemäß hinterlegte Abwesenheit kann bei Aktivitätsprüfungen berücksichtigt werden.
(3) Der Abwesenheitsstatus darf nicht dazu verwendet werden, andere Regeln oder Wettbewerbspflichten zu umgehen.
🏢 §5 – Vereinsstatus nach Freistellung
(1) Nach einer Freistellung kann der Verein erneut zur Vergabe gestellt werden.
(2) Die Vereinsdaten bleiben grundsätzlich bestehen.
(3) Wiederholte Inaktivität kann bei zukünftigen Vereinsvergaben berücksichtigt werden.
💡 §6 – Zweck
Die Regel soll verhindern, dass dauerhaft ungeführte Mannschaften den Wettbewerb beeinflussen, und gleichzeitig angemeldete Abwesenheiten berücksichtigen.
Football-To-Glory – Vereins- & Spielerordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚽ §1 – Allgemeine Grundsätze
(1) Jeder Manager übernimmt die Verantwortung für seinen Verein, dessen Finanzen, Spieler, Infrastruktur und sportliche Entwicklung.
(2) Entscheidungen sollen im Sinne von Wettbewerb, Fairness und Spielrealismus getroffen werden.
(3) Die Vereinsführung ist verpflichtet, die vorhandenen Systeme ordnungsgemäß zu nutzen.
(4) Spieler verfügen über systemseitige Leistungs-, Entwicklungs- und Vertragswerte.
🏢 §2 – Vereinsverwaltung
(1) Ein Verein verfügt unter anderem über:
- Manager
- Profikader
- gegebenenfalls Reserve- und Jugendkader
- Stadion und Campus/Infrastruktur
- Vereinsbudget
- Vereinsidentität
- Sponsoren und weitere Wirtschaftssysteme
(2) Der Manager verantwortet insbesondere Aufstellung, Taktik, Training, Transfers, Verträge, Finanzen, Infrastruktur, Jugend und Personal.
🧑🤝🧑 §3 – Kader & Spielerstruktur
(1) Für Profis, Reserve und Jugend gelten die jeweils im System hinterlegten Kadergrenzen.
(2) Eine gültige Mannschaft muss die vom Websoccer geforderten Positions- und Kaderbedingungen erfüllen.
(3) Jeder Spieler besitzt unter anderem Werte wie Stärke, Kondition/Fitness, Frische, Moral, Alter, Marktwert und gegebenenfalls Potential und Spielerstile.
(4) Ein Spieler kann nur dem durch das System vorgesehenen Kader/Verein zugeordnet sein. Leihen und Reservezuordnungen bilden systemseitige Sonderfälle.
(5) Transfers und Leihen unterliegen der Transferordnung.
🧾 §4 – Verträge & Pflichten
(1) Profispieler stehen grundsätzlich unter einem im System geführten Vertrag.
(2) Vertragsdaten können insbesondere Laufzeit und Gehalt umfassen.
(3) Vertragsverlängerungen und -änderungen erfolgen ausschließlich über die dafür vorgesehenen Funktionen.
(4) Auslaufende Verträge werden nach der aktiven Vertragslogik verarbeitet.
🧩 §5 – Spielerattribute & Entwicklung
(1) Spielerwerte können sich dynamisch verändern.
(2) Einflussfaktoren können unter anderem Training, Spielpraxis, Leistung, Alter, Moral, Form und Entwicklungspotential sein.
(3) Marktwerte werden systemseitig verarbeitet; das aktuelle Spielkonzept unterstützt Marktwerte bis 300 Mio. €.
(4) Die genaue Entwicklung ist Bestandteil der Spielmechanik und wird nicht ausschließlich durch einen einzelnen Faktor bestimmt.
⚙️ §6 – Aufstellungspflicht
(1) Vor jedem Pflichtspiel ist eine gültige Aufstellung abzugeben.
(2) Eine gültige Startelf besteht aus einem Torwart und zehn Feldspielern; weitere Kaderbedingungen ergeben sich aus dem System.
(3) Es dürfen nur vom System unterstützte Formationen und Positionszuweisungen verwendet werden.
(4) Fehlende Aufstellungen können zu automatischen Spielwertungen und Aktivitätssanktionen führen.
(5) Bei drei aufeinanderfolgenden oder fünf innerhalb einer Saison versäumten Pflichtspiel-Aufstellungen kann der Manager nach der aktuellen Aktivitätslogik freigestellt werden.
🧑⚕️ §7 – Spielerzustand & Moral
(1) Fitness/Frische und Moral beeinflussen die Einsatzfähigkeit bzw. Leistung eines Spielers.
(2) Belastung, Regeneration, Training und Spiele können den körperlichen Zustand verändern.
(3) Moral kann unter anderem durch sportliche Ergebnisse, Einsatzzeiten und weitere Spielereignisse beeinflusst werden.
💰 §8 – Finanzen & Wirtschaftspflichten
(1) Vereine müssen wirtschaftlich handeln.
(2) Gehälter, Transfers, Infrastruktur, Mitarbeiter, Jugend und weitere Systeme können laufende Kosten verursachen.
(3) Manipulative Geldverschiebungen sind verboten.
(4) Für Schulden und Insolvenz gilt die Finanzordnung.
🚑 §9 – Verletzungen & Sperren
(1) Verletzungen können durch die Match Engine bzw. dafür vorgesehene Spielsysteme entstehen.
(2) Dauer und Schwere werden vom jeweiligen Ereignis bestimmt; eine pauschale Dauer von 1–30 Spieltagen ist nicht verbindlich.
(3) Gesperrte oder verletzte Spieler werden nach den Systemregeln bei der Aufstellung berücksichtigt.
(4) Bewusstes Umgehen von Sperren ist verboten.
⚰️ §10 – Tod eines Spielers
(1) Ein Todesfall ist ein außergewöhnlicher Sonderfall.
(2) Wird ein Spieler als verstorben geführt:
- wird er aus dem aktiven Spielbetrieb entfernt,
- sein aktiver Marktwert entfällt,
- historische Statistiken und Titel bleiben erhalten,
- der Vorgang kann in Chronik/Historie dokumentiert werden.
(3) Eine finanzielle Entschädigung ist nur geschuldet, wenn sie in der aktiven Football-To-Glory-Konfiguration vorgesehen ist; die alte pauschale 5-Mio.-€-Garantie entfällt.
👟 §11 – Karriereende
(1) Reale Karriereenden können in Football-To-Glory übernommen werden.
(2) Beim Karriereende kann der Spieler aus dem aktiven Kader entfernt bzw. inaktiv gesetzt werden.
(3) Historische Statistiken und Titel bleiben erhalten.
(4) Eine spätere Verwendung als historischer/Auktionsspieler liegt im Ermessen der Spielleitung und der aktiven Systemfunktionen.
🏆 §12 – Disziplinarisches Verhalten
Manager müssen Sperren, Kaderregeln und Spielberechtigungen beachten. Wiederholte Regelverstöße können Verwarnungen, Punktabzug oder Vereinsentzug auslösen.
📈 §13 – Statistiken & Auszeichnungen
(1) Spieler- und Vereinsstatistiken werden systemseitig geführt.
(2) Dazu können Spiele, Tore, Vorlagen, Karten, Marktwert, Stärke und weitere Kennzahlen gehören.
(3) Saison- und globale Auszeichnungen können unter anderem Spieler-, Torjäger-, Torwart- und Managerawards umfassen.
🧾 §14 – Sonderregelungen
Jugendspieler unterliegen der Jugendordnung, Nationalspieler der Nationalteamordnung und Reservespieler den jeweils veröffentlichten Reservebestimmungen.
⚖️ §15 – Schlussbestimmungen
Diese Ordnung ergänzt das übrige Football-To-Glory-Regelwerk.
Football-To-Glory – Stadion, Campus & Infrastrukturordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚖️ §1 – Grundprinzip
(1) Stadion und Vereinsgelände sind Bestandteile der langfristigen Vereinsentwicklung.
(2) Football-To-Glory verfügt über verschiedene Stadion-, Umfeld- und Campusfunktionen.
(3) Der Ausbau des Stadionumfelds ist keine Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben.
(4) Die alte Regel mit verpflichtenden Stufen und automatischem Wettbewerbsausschluss wird nicht fortgeführt.
🏟️ §2 – Stadion
(1) Die Stadionkapazität beeinflusst die mögliche Zuschauerzahl und damit verbundene Einnahmen.
(2) Ticketpreise werden über die vorgesehenen Stadion-/Finanzfunktionen verwaltet.
(3) Ausbaukosten, Bauzeiten und weitere Bedingungen werden im Websoccer angezeigt.
(4) Laufende Bauprojekte werden nach den aktiven Projektregeln verarbeitet.
🏗️ §3 – Campus und Vereinsgelände
(1) Der Vereinscampus kann unterschiedliche Gebäude und Entwicklungsbereiche umfassen.
(2) Dazu können beispielsweise Trainings-, Jugend-, Verwaltungs-, Fan-, Medien-, Sicherheits- und Fitnessbereiche gehören.
(3) Gebäude besitzen eigene Ausbaustufen und Effekte.
(4) Maßgeblich sind die beim jeweiligen Gebäude im Websoccer angezeigten Kosten, Bauzeiten und Auswirkungen.
💡 §4 – Auswirkungen der Infrastruktur
Infrastruktur kann abhängig von der jeweiligen Funktion Einfluss auf Einnahmen, Training, Jugend, Fans, Sponsoring, Mitarbeiter oder weitere Vereinsbereiche nehmen. Fehlende Ausbaustufen führen jedoch nicht allein zu einem Ausschluss aus einem Wettbewerb.
💰 §5 – Finanzierung
(1) Stadion- und Campusprojekte werden aus dem Vereinsbudget bzw. über dafür zulässige Finanzierungsmöglichkeiten bezahlt.
(2) Ein Manager muss vor einem Ausbau die langfristigen Kosten berücksichtigen.
(3) Technische Änderungen an Ausbaupreisen und Effekten sind Bestandteil des Balancings.
🧾 §6 – Kontrolle
Alle Ausbauzustände werden systemseitig gespeichert. Bei technischen Fehlern darf die Administration fehlerhafte Projekte oder Buchungen korrigieren.
🏁 §7 – Schlussbestimmungen
Ziel der Infrastruktur ist eine langfristige, individuelle Vereinsentwicklung – nicht die künstliche Sperrung von Vereinen für Wettbewerbe.
Football-To-Glory – Vorstand & Vereinsführung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
👔 §1 – Verantwortung des Managers
Der Manager ist gegenüber dem Vereinsvorstand für die sportliche, wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung verantwortlich.
💰 §2 – Finanzielle Stabilität
(1) Dauerhafte finanzielle Probleme können das Vertrauen des Vorstands belasten.
(2) Die Finanzlage wird gemeinsam mit weiteren Vereinsfaktoren bewertet.
(3) Mögliche Reaktionen sind Warnungen, erhöhter Druck, Einschränkungen oder im Extremfall eine Entlassung.
(4) Für die formale Insolvenzschwelle gilt die Finanzordnung.
👥 §3 – Fans & öffentliche Wahrnehmung
(1) Fanentwicklung und Fanstimmung können in die Bewertung der Vereinsführung einfließen.
(2) Absolute Fananzahl, Fanstimmung und persönliche Managerbeliebtheit sind unterschiedliche Systemwerte.
(3) Eine einzelne negative Veränderung führt nicht automatisch zur Entlassung.
⚽ §4 – Sportliche Verantwortung
(1) Der Vorstand bewertet den sportlichen Erfolg anhand der für den Verein festgelegten Saisonziele.
(2) Tabellenplatz, Wettbewerbsverlauf, Form und langfristige Entwicklung können berücksichtigt werden.
(3) Deutliche und dauerhafte Untererfüllung kann das Vertrauen reduzieren.
📑 §5 – Bewertungskriterien
Mögliche Kriterien sind insbesondere:
- Tabellenplatz und Saisonziele
- Finanzstatus
- Fanentwicklung
- Amtsdauer
- Transferentscheidungen
- Kaderentwicklung
- Wettbewerbsleistungen
- langfristige Vereinsentwicklung
🔥 §6 – Entlassung
Eine Entlassung richtet sich nach der aktiven Vorstandslogik und Gesamtbewertung. Die alten pauschalen Automatismen „über 10 Mio. € im Minus“, „Fanbeliebtheit unter 15 %“ oder „7 Niederlagen = automatische Entlassung“ gelten nicht als allgemeine Garantie.
🎯 §7 – Zielerfüllung
Übererfüllte Saisonziele können Vertrauen und Managerreputation positiv beeinflussen. Finanzielle Boni werden nur ausgezahlt, wenn sie im jeweiligen Ziel/System vorgesehen sind.
💡 §8 – Ruf und Karriere
Erfolge und Managerhistorie können im Managerprofil und der Karriere dokumentiert werden und für spätere Vereinswechsel relevant sein.
Football-To-Glory – Zweitvereins- & Reserveordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚽ §1 – Grundsatz
(1) Pro Person ist nur ein Benutzeraccount erlaubt.
(2) Über diesen Account kann – sofern freigeschaltet – ein offizieller Zweitverein geführt werden.
(3) Der Zweitverein muss grundsätzlich in einem anderen Land als der Hauptverein liegen.
(4) Die Regel dient der Vermeidung von Wettbewerbs- und Transfermanipulation.
🧍 §2 – Zweitverein
Ein Zweitverein ist ein vom System ausdrücklich dem gleichen Manager zugeordnetes zusätzliches Team. Er ist von einem unerlaubten zweiten Benutzeraccount zu unterscheiden.
🔎 §3 – Kontrolle
Die Spielleitung darf bei Manipulationsverdacht Login-, Transfer-, Gebots- und Finanzbewegungen im Rahmen der verfügbaren Systemdaten prüfen.
🛡️ §4 – Zulässigkeit
(1) Zweitvereine dürfen nur über die vorgesehene Funktion bzw. mit Freigabe geführt werden.
(2) Haupt- und Zweitverein dürfen nicht zur gegenseitigen wirtschaftlichen Bevorteilung verwendet werden.
(3) Zusätzliche saisonale Einschränkungen können durch die Spielleitung festgelegt werden.
💸 §5 – Transfers
Zwischen Vereinen desselben Managers sind insbesondere verboten:
- direkte Transfers
- Leihen
- manipulierte Auktionen
- Tauschgeschäfte
- indirekte Geld-/Spielerverschiebungen über Dritte
Verdächtige Vorgänge können rückabgewickelt werden.
⚠️ §6 – Sanktionen
Mögliche Sanktionen sind Verwarnung, Punktabzug, Transferannullierung, Entzug eines Vereins und Accountsperre.
📊 §7 – Transparenz
Zweitvereine müssen im System eindeutig dem jeweiligen Manager zugeordnet sein.
🅱️ §8 – Reserveteams
(1) Ein Reserveteam ist kein Zweitverein und kein zweiter Account, sondern Bestandteil des Hauptvereins.
(2) Reserveteams können im Websoccer über den Bereich Reservekader oder über das offizielle Forum angemeldet werden.
(3) Die Reserveteams spielen in einer Mischliga.
(4) Für die Mischliga können eigene Spielpläne, Prämien und Wettbewerbsregeln gelten.
(5) Spielerbewegungen zwischen Haupt- und Reservekader erfolgen ausschließlich über die dafür vorgesehenen Football-To-Glory-Funktionen.
⚖️ §9 – Schlussbestimmungen
Diese Ordnung ist verbindlicher Bestandteil des Football-To-Glory-Regelwerks.
Football-To-Glory – Finanzordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
📘 §1 – Grundsätze
(1) Jeder Verein verwaltet seine wirtschaftlichen Mittel eigenverantwortlich.
(2) Das Wirtschaftssystem umfasst Einnahmen, Ausgaben, Kredite, Abgaben, Sponsoren, Transfers und Investitionen.
(3) Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen die langfristige Vereinsentwicklung.
💰 §2 – Einnahmenquellen
Mögliche Einnahmen sind insbesondere:
- Ticketverkäufe
- Sponsoren
- TV-/Mediengelder
- Merchandising/Fanshop
- Spielerverkäufe
- Wettbewerbs- und Erfolgsprämien
- aktivierte Kapital-/Börsenfunktionen
- sonstige Systemboni
Alle Einnahmen werden systemseitig verbucht.
📉 §3 – Ausgabenquellen
Zu den Ausgaben gehören unter anderem:
- Spielergehälter
- Mitarbeiter
- Stadion und Campus
- Transfers und Raten
- Kredite
- Jugend und Scouting
- Abgaben
- weitere aktivierte Vereinskosten
🏦 §4 – Saisonabgaben
(1) Die aktuellen Standardwerte betragen:
- 1. Liga: 5.000.000 €
- 2. Liga: 2.500.000 €
- 3. Liga: 1.000.000 €
(2) Die Abgabe wird saisonal verarbeitet.
(3) Werte können durch die Spielleitung bzw. Verbandskonfiguration angepasst werden.
💳 §5 – Sponsoren und Verträge
(1) Vereine können Sponsorangebote erhalten.
(2) Laufzeit, Grundzahlung und Boni richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
(3) Trikot-, Banden- und weitere Sponsorenbereiche können getrennte Systeme besitzen.
(4) Die Zahl verfügbarer Werbeflächen richtet sich nach der aktiven Stadion-/Sponsorlogik und nicht nach einer allgemein garantierten Formel.
👥 §6 – Gehälter und Personal
(1) Gehälter werden systemseitig aus Spieler-/Vertragsdaten bestimmt.
(2) Mitarbeiter und weitere Vereinsbereiche können zusätzliche laufende Kosten verursachen.
(3) Vertragsänderungen erfolgen ausschließlich über die vorgesehenen Funktionen.
🏗️ §7 – Investitionen
Stadion, Campus, Jugend, Mitarbeiter und weitere Systeme stellen langfristige Investitionen dar. Kosten und Effekte werden beim jeweiligen System angezeigt.
🧾 §8 – Kredite
Für Kreditaufnahme, Laufzeit und Rückzahlung gilt die gesonderte Kreditordnung.
📊 §9 – Finanzübersicht
Einnahmen und Ausgaben werden in der Finanzübersicht bzw. den vorhandenen Logs dokumentiert. Manager sind verpflichtet, offensichtliche Fehlbuchungen zu melden.
⚠️ §10 – Finanzmanipulation
Verboten sind insbesondere:
- Scheintransfers
- Geldverschiebungen zwischen eigenen Vereinen
- abgesprochene Fantasiepreise
- Bugusing
- Umgehung von Systemgrenzen
Vorgänge können rückgebucht und sanktioniert werden.
💼 §11 – Insolvenz
(1) Die Standard-Insolvenzschwelle liegt bei –20.000.000 €.
(2) Bei finanzieller Schieflage können Warnungen und Einschränkungen ausgelöst werden.
(3) Je nach aktiver Verbands-/Finanzlogik können Transfers blockiert oder Spieler zur wirtschaftlichen Sanierung freigegeben bzw. versteigert werden.
(4) Eine Insolvenz entbindet nicht von fälligen systemseitigen Zahlungen.
⚖️ §12 – Schlussbestimmungen
Diese Finanzordnung ergänzt alle wirtschaftlichen Football-To-Glory-Systeme.
Football-To-Glory – Kreditordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚖️ §1 – Allgemeines
Das Kreditsystem dient der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Vereins. Kredite werden ausschließlich über die im Websoccer verfügbaren Banken und Angebote abgeschlossen.
💳 §2 – Kreditaufnahme
(1) Ein Verein darf grundsätzlich nur einen laufenden Kredit gleichzeitig besitzen, soweit die aktive Banklogik nichts anderes vorsieht.
(2) Kredithöhe, Laufzeit, Zinssatz sowie Mindest- und Höchstbetrag richten sich nach der gewählten Bank.
(3) Nach vollständiger Rückzahlung gilt im aktuellen System eine Wartezeit von einer Saison, bevor ein neuer Kredit aufgenommen werden kann.
(4) Die Kreditaufnahme erfolgt ausschließlich über die vorgesehene Finanzfunktion.
📆 §3 – Rückzahlung
(1) Rückzahlungen erfolgen automatisch entsprechend dem Kreditplan.
(2) Fällige Beträge werden auch dann verarbeitet, wenn der Verein dadurch ins Minus gerät.
(3) Raten und Laufzeit ergeben sich aus dem abgeschlossenen Kredit.
🚫 §4 – Sonderbestimmungen
(1) Eine vorzeitige Tilgung ist nur über die vorgesehene Funktion möglich.
(2) Bereits entstandene Kosten/Zinsen werden nach der Systemlogik behandelt.
(3) Ein negativer Kontostand stoppt eine fällige Kreditbelastung nicht automatisch.
🏛️ §5 – Kontrolle
Kreditbewegungen werden systemseitig gespeichert. Manipulation oder Bugusing kann sanktioniert werden.
🧾 §6 – Transparenz
Restbetrag, Laufzeit und weitere Kreditinformationen werden im Finanzbereich angezeigt bzw. protokolliert.
🏁 §7 – Schlussbestimmungen
Bankangebote, Zinssätze und Grenzen können aus Balancinggründen geändert werden.
Football-To-Glory – Auktionsordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚽ §1 – Allgemeines
(1) Das Auktionssystem ermöglicht den Erwerb von Spielern über ein Gebotsverfahren.
(2) Auktionen werden durch System bzw. Administration bereitgestellt.
(3) Gebote sind verbindlich.
🏷️ §2 – Auktionsarten
Football-To-Glory kann unter anderem System-, Spezial-, Event-, Jugend- oder historische Spielerauktionen verwenden. Welche Auktionen aktiv sind, bestimmt die Spielleitung.
⏱️ §3 – Ablauf
(1) Für jede Auktion werden Start-/Endzeit, Startpreis und weitere Bedingungen festgelegt.
(2) Nach Ablauf wird der Höchstbieter systemseitig verarbeitet.
(3) Budget, Kadergrenzen und weitere Voraussetzungen können vor dem Zuschlag geprüft werden.
(4) Die alte pauschale Standardlaufzeit von 24 bzw. 12–48 Stunden ist nicht verbindlich; maßgeblich ist die konkrete Auktion.
💰 §4 – Gebote
(1) Ein Gebot muss das aktuelle Höchstgebot übersteigen.
(2) Standardmäßig beträgt die Mindeststeigerung 100.000 € und die maximale Steigerung pro Gebot 500.000 €.
(3) Einzelne Auktionen können eigene Grenzen besitzen.
(4) Gebote sind bindend und können nicht beliebig zurückgezogen werden.
(5) Das System berücksichtigt die finanzielle Deckung bzw. reservierte Gebotsbeträge.
(6) Manipulative Gebote sind verboten.
📆 §5 – Zeitregeln
(1) Die in der jeweiligen Auktion angezeigte Restlaufzeit ist maßgeblich.
(2) Eine allgemeine automatische 2-Minuten-Verlängerung bei Geboten in den letzten drei Minuten ist keine verbindliche Football-To-Glory-Standardregel, sofern sie nicht bei der konkreten Auktion aktiviert/angezeigt wird.
🧾 §6 – Zuschlag
Nach erfolgreicher Verarbeitung werden Kaufpreis und Spielerzuordnung systemseitig abgewickelt. Eventuelle Gebühren gelten nur, wenn sie für die Auktion/Systemkonfiguration vorgesehen sind.
👥 §7 – Einschränkungen
(1) Kader-, Budget- und sonstige Systemgrenzen müssen eingehalten werden.
(2) Die alte pauschale Regel „maximal drei aktive Auktionen je Verein“ gilt nicht allgemein, sofern das System keine entsprechende Grenze vorgibt.
(3) Leih- oder anderweitig nicht verfügbare Spieler können nicht entgegen ihrer Systemberechtigung versteigert werden.
⚠️ §8 – Unzulässige Praktiken
Verboten sind Preisabsprachen, Push-Bidding, Zweitaccount-Manipulation und das Ausnutzen technischer Fehler.
🧩 §9 – Systemauktionen
Startpreise und Bedingungen werden durch die jeweilige Auktion vorgegeben. Die Administration darf Auktionen erstellen, pausieren oder deaktivieren.
🏆 §10 – Historie
Abgeschlossene Auktionen und Gebote können zur Transparenz und Manipulationsprüfung protokolliert werden.
⚖️ §11 – Schlussbestimmungen
Diese Ordnung ergänzt Transfer- und Finanzordnung.
Football-To-Glory – Transferordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
📘 §1 – Allgemeine Grundsätze
(1) Der Transfermarkt ist ein zentraler Bestandteil von Football-To-Glory.
(2) Transfers werden ausschließlich über die vorgesehenen internen Systeme abgewickelt.
(3) Ziel ist ein fairer und manipulationsfreier Handel.
💰 §2 – Transferarten
Das aktuelle System kann unter anderem unterstützen:
- reguläre Käufe und Verkäufe
- Direktangebote
- Transfermarkt-Gebote
- Leihen
- Kaufoptionen
- Kaufpflichten
- Tauschbestandteile
- Weiterverkaufsanteile
- Leistungsboni
- Ratenzahlungen
Die im konkreten Angebot verfügbaren Optionen sind maßgeblich.
📆 §3 – Transferzeiträume
(1) Soweit Transferfenster aktiviert sind, gelten die dort hinterlegten Zeiträume.
(2) Ein Transfer kann abhängig von seiner Konfiguration bis zur zulässigen Verarbeitung warten.
(3) Außerhalb eines Fensters gelten die vom System angebotenen Ausnahmen.
🔁 §4 – Spielerankauf und -verkauf
(1) Ablösesumme und Vertragsbestandteile werden im Transferangebot festgelegt.
(2) Der Käufer muss die systemseitigen Finanz- und Kaderbedingungen erfüllen.
(3) Zahlungen erfolgen sofort oder entsprechend vereinbarter Raten/Bonusse.
(4) Unrealistische Scheintransfers zur Geldverschiebung sind verboten.
(5) Symbolische Transfers sind nur zulässig, wenn sie nachvollziehbarer Bestandteil eines fairen Gesamtgeschäfts sind und nicht der Manipulation dienen.
(6) Etwaige Wiederverkaufs-/Transfersperren richten sich nach der aktiven Systemkonfiguration; die alte pauschale „halbe Saison“-Sperre wird nicht als allgemeine Garantie festgeschrieben.
📑 §5 – Leihgeschäfte
(1) Leihen überlassen einen Spieler zeitlich begrenzt einem anderen Verein.
(2) Die aktuelle Standardlogik unterstützt Leihen über 1 bis 2 Saisons.
(3) Vereinbart werden können je nach Angebot Leihgebühr, Gehaltsanteil, Mindestspielzeit, Kaufoption oder Kaufpflicht.
(4) Nach Ablauf kehrt der Spieler zurück, sofern kein permanenter Übergang ausgelöst wurde.
(5) Leihen zwischen eigenen Vereinen sind verboten.
💸 §6 – Ratenzahlungen
(1) Transfers können über Raten finanziert werden.
(2) Das aktuelle System unterstützt Ratenzahlungen über 1 bis 5 Saisons.
(3) Dies gilt auch für entsprechende Zahlungen aus Kaufoptionen/Kaufpflichten.
(4) Fällige Raten werden nicht allein wegen eines negativen Vereinsbudgets pausiert.
👥 §7 – Freie Spieler und Vertragsauflösungen
(1) Verpflichtungen und Vertragsauflösungen erfolgen über die dafür vorgesehenen Systemfunktionen.
(2) Eventuelle Abfindungen oder Bedingungen werden durch die aktive Vertragslogik bestimmt.
(3) Mehrfaches Verpflichten/Freistellen zur Manipulation ist verboten.
🧮 §8 – Marktwert, Gehalt und Vertragsdaten
Marktwert und Vertragswerte können unter anderem durch Stärke, Alter, Leistung, Entwicklung und weitere Systemfaktoren beeinflusst werden. Der Marktwert allein ist nicht automatisch der verbindliche Transferpreis.
⚠️ §9 – Unzulässige Transfers
Unzulässig sind insbesondere:
- Transfers zwischen eigenen Vereinen
- Scheintransfers
- Kettentransfers zur Geldverschiebung
- künstlich unrealistische Preise ohne sportlich nachvollziehbaren Gesamtdeal
- Bugusing
- Absprachen zur Wettbewerbsverzerrung
🧾 §10 – Transferhistorie
Abgeschlossene Transfers werden systemseitig dokumentiert. Interne Logs können zusätzliche Vertrags- und Prüfdetails enthalten.
🔒 §11 – Kontrolle
Das Admin-Team darf auffällige Transfers prüfen, stoppen oder rückabwickeln und Sanktionen verhängen.
🧑⚖️ §12 – Schlussbestimmungen
Mit Nutzung des Transfersystems wird diese Transferordnung anerkannt.
Football-To-Glory – Jugendordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🧒 §1 – Grundsätze
(1) Jugendarbeit ist Bestandteil der langfristigen Vereinsentwicklung.
(2) Vereine können Talente ausbilden, entwickeln und später in Reserve oder Profikader integrieren.
(3) Jugendakademie, Scouting und Jugendspiele bilden miteinander verbundene Systeme.
🏫 §2 – Jugendakademie
(1) Das aktuelle Football-To-Glory-System verwendet standardmäßig 3 Akademiestufen.
(2) Höhere Stufen können die Jugendfunktionen verbessern.
(3) Aktuelle Standard-Ausbaukosten:
- Stufe 2: 3.000.000 €
- Stufe 3: 8.000.000 €
(4) Der Standard-Unterhalt beträgt aktuell 1.500 € pro Jugendspieler und Tag.
(5) Werte können administrativ angepasst werden; maßgeblich ist die Anzeige im Websoccer.
👥 §3 – Jugendmitarbeiter
Jugendscouts und weitere Mitarbeiter können Qualität, Reichweite und Beurteilung von Talenten beeinflussen. Die konkreten Attribute ergeben sich aus dem jeweiligen Mitarbeiterprofil.
🔍 §4 – Scouting und Talente
(1) Talente werden über das Jugendscouting gesucht.
(2) Region, Auftrag, Scout und weitere Faktoren können Ergebnis, Kosten und Dauer beeinflussen.
(3) Zwischen Scoutingvorgängen gilt standardmäßig eine 24-Stunden-Pause.
(4) Die frühere Regel „jede Suche dauert exakt 24 Stunden“ gilt daher nicht allgemein.
📈 §5 – Spielerentwicklung
(1) Jugendspieler entwickeln sich anhand mehrerer Faktoren.
(2) Dazu gehören unter anderem Potential, Training, Spielpraxis, Leistung und Alter.
(3) Übergänge in U19, Reserve oder Profikader richten sich nach den im System vorhandenen Voraussetzungen.
📆 §6 – Alters- und Kaderbereiche
Football-To-Glory kann Jugend-, U19-, Reserve- und Profibereiche getrennt verwalten. Maßgeblich sind Alter und die jeweils im Websoccer angezeigten Voraussetzungen. Eine starre alte Altersstaffel wird nicht entgegen der aktuellen Systemlogik festgeschrieben.
💶 §7 – Kosten und Einnahmen
(1) Jugend verursacht unter anderem Akademie-, Scouting- und laufende Entwicklungskosten.
(2) Spätere Profieinsätze und Transfers können sportlichen und wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.
(3) Jugendkosten werden im Finanzsystem verbucht.
📜 §8 – Verträge und Rechte
(1) Jugendspieler werden über die vorgesehenen Jugendfunktionen verwaltet.
(2) Ein Wechsel in andere Kader erfolgt nur über die dafür vorgesehenen Funktionen.
(3) Für spätere Transfers kann die Jugend-Solidaritätsregel greifen.
🏆 §9 – Jugendwettbewerbe
Jugendmannschaften können an dafür vorgesehenen Wettbewerben teilnehmen. Spielpläne, Voraussetzungen und Prämien richten sich nach dem jeweiligen Wettbewerb.
⚠️ §10 – Manipulation
Manipulation von Jugendwerten, Importen, Scouting oder Transfers ist verboten.
📊 §11 – Finanzintegration
Kosten und Erträge der Jugend werden in die Vereinsfinanzen integriert.
⚖️ §12 – Schlussbestimmungen
Diese Jugendordnung ergänzt Transfer-, Finanz- und Mitarbeiterregeln.
Football-To-Glory – Solidaritätszahlung Jugend
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚖️ §1 – Grundprinzip
Die Solidaritätszahlung belohnt den ursprünglichen Ausbildungsverein eines in Football-To-Glory aus der Jugend hervorgegangenen Spielers.
💳 §2 – Anspruch
(1) Anspruchsberechtigt ist der im System gespeicherte ursprüngliche Ausbildungsverein.
(2) Die Zahlung wird beim ersten bezahlten permanenten Transfer nach dem Hochziehen des Spielers ausgelöst.
(3) Der Ausbildungsverein muss systemseitig eindeutig ermittelt werden können.
💰 §3 – Höhe
(1) Die Solidaritätszahlung beträgt 10 % der Transfersumme.
(2) Sie wird vom Erlös des abgebenden Vereins abgezogen und dem Ausbildungsverein gutgeschrieben.
(3) Dadurch entsteht kein zusätzlicher Geldbetrag außerhalb der Transfersumme.
🏦 §4 – Buchung
Die Zahlung wird separat im Finanzsystem dokumentiert.
📈 §5 – Nutzen
Der Mechanismus belohnt nachhaltige Jugendarbeit und schafft einen langfristigen wirtschaftlichen Anreiz.
🧾 §6 – Beispiel
Ein ehemaliger Jugendspieler wird für 5.000.000 € permanent transferiert. Beim ersten anspruchsberechtigten bezahlten Transfer erhält der Ausbildungsverein 500.000 €; der entsprechende Betrag wird aus dem Verkaufserlös abgeführt.
🔒 §7 – Missbrauchsschutz
Mehrfachauslösungen und manipulierte Transfers können geprüft und rückgängig gemacht werden.
🏁 §8 – Schlussbestimmungen
Änderungen des Prozentsatzes oder der technischen Voraussetzungen werden durch die Spielleitung bekannt gegeben.
Football-To-Glory – Einberufung realer Jugendspieler
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚽ §1 – Grundprinzip
(1) Vereine können reale Jugendspieler ihres realen Vereins nach der veröffentlichten Einberufungsregel beantragen.
(2) Die Einberufung erfolgt ausschließlich über das offizielle Football-To-Glory-Forum.
(3) Es gibt keine automatische Einberufung über eine Ingame-Nachricht an einen Jugendleiter.
💰 §2 – Gebühr
Eine Einberufungsgebühr gilt nur in der Höhe, die in der jeweils veröffentlichten Forenregel festgelegt ist. Die alte pauschale Gebühr von 500.000 € wird nicht als technische Systemgarantie festgeschrieben.
🧾 §3 – Voraussetzungen
Der beantragte Spieler muss die in der aktuellen Forenregel festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dazu können insbesondere Alter, reale Vereinszugehörigkeit und eine nachvollziehbare öffentliche Datenquelle gehören.
📋 §4 – Ablauf
(1) Antrag im Football-To-Glory-Forum stellen.
(2) Erforderliche Spielerquelle und Daten angeben.
(3) Prüfung durch die Spielleitung.
(4) Nach Freigabe wird der Spieler dem vorgesehenen Jugendbereich hinzugefügt.
🧩 §5 – Beschränkungen
(1) Saisonale Höchstzahlen richten sich nach der veröffentlichten Forenregel.
(2) Derselbe reale Spieler darf nicht mehrfach importiert werden.
(3) Jugendspieler dürfen nicht entgegen den Jugend-/Transferregeln verschoben werden.
⚖️ §6 – Fairness
Fehlerhafte oder manipulierte Anträge können abgelehnt oder rückgängig gemacht werden.
🔒 §7 – Daten
Es werden nur die für die Simulation benötigten öffentlich verfügbaren Fußball-/Spielerdaten übernommen.
🏁 §8 – Schlussbestimmung
Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Einberufungsregel im offiziellen Forum maßgeblich.
Football-To-Glory – Wettbewerbsordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🏆 §1 – Allgemeines
(1) Diese Ordnung regelt nationale Ligen, Pokale, internationale Wettbewerbe, Supercups sowie weitere aktivierte Wettbewerbe.
(2) Spielpläne, Teilnehmer und Modi werden systemseitig bzw. durch die Administration festgelegt.
⚽ §2 – Nationale Ligen
(1) Football-To-Glory unterstützt variable Ligagrößen. Die alte allgemeine Festlegung auf 12 Teams je Liga gilt nicht mehr.
(2) Im Ligabetrieb erhält ein Team standardmäßig drei Punkte für einen Sieg, einen Punkt für ein Remis und keinen Punkt für eine Niederlage.
(3) Tabellenkriterien werden durch die jeweilige Ligakonfiguration bestimmt.
(4) Auf- und Abstiegsplätze sowie Relegation werden pro Liga/Saison administrativ festgelegt.
🏅 §3 – Nationale Pokale
(1) Nationale Pokale werden grundsätzlich als K.-o.-Wettbewerbe geführt.
(2) Bei erforderlicher Entscheidung können Verlängerung und Elfmeterschießen eingesetzt werden.
(3) Heimrecht, neutrale Finals und Rundenstruktur richten sich nach der Wettbewerbsdefinition.
(4) Reserve- und Jugendvereine sind vom regulären Profipokal ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders konfiguriert.
🌍 §4 – Internationale Wettbewerbe
Football-To-Glory unterstützt Champions League, Europa League und optional Conference League sowie einen internationalen Super Cup. Einzelheiten regelt die internationale Wettbewerbsordnung.
💶 §5 – Prämien
(1) Liga-Preisgelder sind pro Liga und Tabellenplatz konfigurierbar.
(2) Die alte pauschale Tabelle 30/20/10/5 Mio. € ist nicht allgemein verbindlich.
(3) Für den nationalen Pokal gelten als aktueller Code-Standard:
- Pokalsieger: 2.500.000 €
- Finalist: 1.000.000 €
- Prämie pro Runde: 150.000 €
(4) Diese Werte können administrativ geändert werden.
📆 §6 – Spieltage
Spieltage und Anstoßzeiten werden über den jeweiligen Spielplan festgelegt. Es gibt keine allgemeine Garantie für den alten Zwei-/Drei-Tage-Rhythmus oder eine feste Saisonlänge von sechs realen Wochen.
🏟️ §7 – Stadion
Stadiongröße kann wirtschaftliche Auswirkungen haben. Stadionumfeld-Ausbaustufen sind keine Pflicht für die Wettbewerbsteilnahme.
🧾 §8 – Regelverstöße
Bei Manipulation, Bugusing oder sonstigen schweren Verstößen können Spielwertungen, Punktabzüge oder Wettbewerbsausschlüsse erfolgen.
👑 §9 – Titel und Auszeichnungen
Titel und Erfolge können in Vereinschronik, Museum, Historie und Managerkarriere gespeichert werden. Individuelle Awards werden nach den aktivierten Systemen vergeben.
⚖️ §10 – Schlussbestimmungen
Die jeweilige aktive Wettbewerbskonfiguration ist für Teilnehmerzahl, Prämien und Modus maßgeblich.
Football-To-Glory – Internationale Wettbewerbsordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🌍 §1 – Wettbewerbe
Football-To-Glory unterstützt:
- Champions League
- Europa League
- optional Conference League
- internationalen Super Cup
🏆 §2 – Qualifikation
(1) Die Qualifikation erfolgt anhand der im System hinterlegten nationalen Platzierungen und gegebenenfalls weiterer Wettbewerbserfolge.
(2) Aktueller Standard im Code:
- Champions League: Platz 1–3
- Europa League: Platz 4–6
- Conference League: Platz 7–8
(3) Die Conference League ist standardmäßig deaktiviert und kann aktiviert werden.
(4) Qualifikationsplätze sind administrativ konfigurierbar.
📊 §3 – Ligaphase
(1) Die frühere feste Gruppenphase mit Vierergruppen ist nicht mehr der aktuelle technische Standard.
(2) Das internationale System arbeitet mit einer Ligaphase.
(3) Standardmäßig umfasst diese 8 Spieltage.
(4) Anschließend folgt die K.-o.-Phase.
⚔️ §4 – K.-o.-Phase
K.-o.-Duelle können abhängig von Runde und Konfiguration als Hin- und Rückspiel ausgetragen werden. Das Finale wird entsprechend der Wettbewerbsdefinition durchgeführt.
💰 §5 – Preisgelder
Aktuelle Standardwerte der K.-o.-Prämien umfassen unter anderem:
Champions League
- Achtelfinale: 5 Mio. €
- Halbfinale: 15 Mio. €
- Finalsieg: 60 Mio. €
Europa League
- Achtelfinale: 1,5 Mio. €
- Halbfinale: 5,75 Mio. €
- Finalsieg: 40 Mio. €
Conference League
- Achtelfinale: 1 Mio. €
- Halbfinale: 3,5 Mio. €
- Finalsieg: 22 Mio. €
Zusätzlich können Wettbewerbspools, TV-Gelder und weitere Verteilungsmechaniken existieren. Die aktive Konfiguration ist maßgeblich.
🏟️ §6 – Teilnahme
Für die Teilnahme ist keine bestimmte Stadionumfeld-Ausbaustufe erforderlich.
⚖️ §7 – Schlussbestimmungen
Format, Teilnehmer, Prämien und Qualifikation können für kommende Saisons angepasst werden und werden im Spiel bekannt gegeben.
Football-To-Glory – Ligabetrieb & Nationaler Pokal
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚽ §1 – Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Ligabetrieb bildet den Kern des nationalen Wettbewerbs.
(2) Nationen können eine oder mehrere Ligen besitzen.
(3) Ligagrößen, Spielpläne, Anstoßzeiten und Preisgelder werden zentral verwaltet.
(4) Die konkrete Saisonlänge ergibt sich aus dem Spielplan und ist nicht pauschal auf sechs reale Wochen festgelegt.
🌍 §2 – Ligastruktur
Die im Websoccer eingerichteten Ligen sind maßgeblich. Football-To-Glory unterstützt variable Ligagrößen und unterschiedliche Ligenanzahlen je Land.
🏆 §3 – Nationale Pokale
(1) Nationale Pokale sind K.-o.-Wettbewerbe.
(2) Runden und Teilnehmer werden systemseitig verwaltet.
(3) Bei Gleichstand können Verlängerung und Elfmeterschießen folgen.
(4) Reserveteams/Jugendteams nehmen nicht am regulären Profipokal teil, sofern der Wettbewerb nicht ausdrücklich anders eingerichtet wurde.
⏰ §4 – Spielplan
(1) Anstoßzeiten und Spieltage ergeben sich aus dem aktuellen Spielplan.
(2) Die frühere feste Länderaufteilung auf Montag/Dienstag sowie ein allgemeiner Zwei-/Drei-Tage-Rhythmus gelten nicht als dauerhafte Regel.
(3) Änderungen des Kalenders werden im Websoccer bekannt gegeben.
📈 §5 – Auf- und Abstieg
(1) Aufstieg, Abstieg und Relegation werden je Liga/Saison festgelegt.
(2) Die alten festen Plätze 11/12 bzw. Platz 10 Relegation gelten nur, wenn die konkrete Liga genau so konfiguriert ist.
💰 §6 – Preisgelder
(1) Liga-Preisgelder werden pro Liga und Tabellenplatz hinterlegt.
(2) Es gilt die im jeweiligen Wettbewerb gespeicherte Preisgeldtabelle.
(3) Nationaler Pokal – aktueller Standard:
- Sieger: 2.500.000 €
- Finalist: 1.000.000 €
- pro Runde: 150.000 €
(4) Werte können administrativ angepasst werden.
📅 §7 – Saisonverlauf
Spieler altern entsprechend der im System verwendeten Alters-/Geburtstagslogik. Saisonwechsel, Regeneration, Transfers und Wettbewerbsübergänge werden durch die jeweiligen Systemprozesse gesteuert.
🧾 §8 – Verwaltung
Spielpläne, Tabellen, Ergebnisse und Preisgelder werden systemseitig geführt. Bei Fehlern kann die Administration korrigierend eingreifen.
🏁 §9 – Fairplay
Absichtliche Wettbewerbsverzerrung, manipulierte Ergebnisse und Absprachen sind verboten und können sportgerichtlich sanktioniert werden.
Football-To-Glory – Nationalteamordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
🌍 §1 – Grundsätze
Nationalteams sind Bestandteil des internationalen Spielbetriebs und vertreten ihre Nation in den aktivierten Nationalmannschaftswettbewerben.
🧑🏫 §2 – Nationaltrainer
(1) Nationalteams werden von einem Nationaltrainer geführt.
(2) Freie Nationalteams können über die dafür vorgesehene Vergabe übernommen werden.
🏟️ §3 – Aufgaben
Nationaltrainer verantworten insbesondere Kader, Aufstellung, Taktik und fristgerechte Spielvorbereitung.
📋 §4 – Kader
(1) Nominiert werden dürfen nur systemseitig spielberechtigte Spieler der entsprechenden Nationalität.
(2) Verletzungen und Sperren werden berücksichtigt.
(3) Kadergrößen und Nachnominierungen richten sich nach dem jeweiligen Wettbewerb.
🏆 §5 – Wettbewerbe
Football-To-Glory unterstützt unter anderem:
- Weltmeisterschaft
- Europameisterschaft
- Freundschaftsspiele
- U19-Weltmeisterschaft
- U19-Europameisterschaft
Das aktuelle Seniorensystem ist standardmäßig auf 32 WM-Teams und 24 EM-Teams ausgelegt.
💶 §6 – Finanzen
Nationalteams besitzen kein klassisches Vereins-Transferkonto und können keine Spielertransfers durchführen.
📊 §7 – Spielerstatus
Länderspiele können – soweit durch das System vorgesehen – Fitness, Frische, Verletzungen, Statistiken und weitere Spielerwerte beeinflussen.
🗓️ §8 – Termine
Termine und Turnierphasen werden durch den jeweiligen Wettbewerbskalender festgelegt.
⚠️ §9 – Inaktivität
Nicht abgegebene Pflichtspiel-Aufstellungen können auch bei Nationaltrainern zur Aktivitätsprüfung beitragen. Manipulation führt zu Sanktionen bis zur Entlassung.
🧩 §10 – Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele dienen Vorbereitung und Taktiktests und werden getrennt von der Pflichtspiel-Aufstellungsentlassungslogik behandelt.
🏅 §11 – Statistiken
Ergebnisse, Titel und weitere Nationalteamstatistiken können dauerhaft gespeichert werden.
🏛️ §12 – Verwaltung
Die Spielleitung verwaltet Vergaben, Wettbewerbe und Regelüberwachung.
⚖️ §13 – Schlussbestimmungen
Mit Übernahme eines Nationalteams wird diese Ordnung anerkannt.
Football-To-Glory – Sportgericht & Beschwerdeordnung
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚖️ §1 – Grundprinzip
Das Sportgericht ist die interne Stelle für Regelverstöße, Manipulationsverdacht und strittige spielbezogene Vorgänge.
📨 §2 – Beschwerden
Beschwerden können über die dafür vorgesehenen Support-, Nachrichten- oder Forenwege eingereicht werden. Der konkrete Meldeweg wird von der Spielleitung bekannt gegeben.
📋 §3 – Inhalt
Eine Meldung sollte enthalten:
- betroffener Verein/Manager
- Sachverhalt
- Zeitpunkt/Spieltag
- vorhandene Belege
- nachvollziehbare Begründung
🧾 §4 – Verfahren
(1) Der Sachverhalt wird geprüft.
(2) Beteiligte können zur Stellungnahme aufgefordert werden.
(3) Anschließend kann eine Entscheidung dokumentiert werden.
(4) Mögliche Maßnahmen sind Verwarnung, Geldstrafe, Punktabzug, Transfersperre, Managersperre, Rückabwicklung, Spielwertung oder Wettbewerbsausschluss.
⏱️ §5 – Fristen
Vorfälle sollen möglichst zeitnah gemeldet werden. Konkrete Bearbeitungsfristen können je nach Umfang des Falls abweichen.
🧑⚖️ §6 – Unabhängigkeit
Beteiligte Teammitglieder sollen bei Interessenkonflikten nicht allein über einen Fall entscheiden.
🚫 §7 – Missbrauch
Bewusst falsche, beleidigende oder manipulative Beschwerden können selbst sanktioniert werden.
🏁 §8 – Schlussbestimmungen
Ziel ist die Wahrung von Fairness und sportlicher Integrität.
Football-To-Glory – FAQ & Sonderfälle
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
⚙️ § H.1 – Spielbetrieb
❓ Spieler auf falscher Position
Spieler können taktisch auf anderen Positionen eingesetzt werden, soweit das System dies zulässt. Positionsfremde Einsätze können spielmechanische Nachteile besitzen. Die konkrete Wirkung wird durch Match Engine und Positionslogik bestimmt.
⚠️ Falsche Spieler- oder Vereinsdaten
Fehlerhafte Daten sollen über Support, Forum oder Sportgericht gemeldet werden. Nach Prüfung können sie korrigiert werden.
💸 Gehalts- oder Budgetfehler
Offensichtliche Fehlbuchungen dürfen nicht bewusst ausgenutzt werden und sind zeitnah zu melden.
🧍 Spieler verschwunden oder doppelt vorhanden
Bei technischen Kaderfehlern ist ein Supportfall zu eröffnen. Die Administration kann Daten und Logs prüfen und den Zustand korrigieren.
🚫 Unberechtigte Sperre
Bei vermuteten Karten-/Sperrfehlern können Spielbericht und Systemdaten geprüft werden.
🏟️ § H.2 – Stadion & Infrastruktur
🏗️ Stadionumbau während der Saison
Umbauten werden nach den Bedingungen des konkreten Bauprojekts verarbeitet. Kosten, Bauzeit und mögliche Einschränkungen werden im System angezeigt.
🔌 Infrastruktur-/Zufallsereignisse
Zufallsereignisse können wirtschaftliche oder spielbezogene Auswirkungen besitzen, soweit sie im aktiven Ereignissystem vorgesehen sind. Das Zufallsereignissystem erzeugt keine zusätzlichen Verletzungen oder Sperren außerhalb der dafür vorgesehenen Match-/Spielerlogik.
🏟️ Wettbewerbsteilnahme
Ein bestimmter Ausbau des Stadionumfelds ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben.
💰 § H.3 – Wirtschaft & Transfers
💳 Ratenzahlungen
Ratenzahlungen können aktuell über 1 bis 5 Saisons vereinbart werden. Fällige Raten werden nicht automatisch ausgesetzt, nur weil das Vereinsbudget negativ ist.
🔁 Transferabwicklung
Nach verbindlicher Systembestätigung gelten die im Angebot gespeicherten Bedingungen. Eine pauschale 5-%-Strafe für jeden manuell abgebrochenen Transfer gilt nur, wenn das System dies ausdrücklich vorsieht.
🧒 Jugendspieler
Reale Jugendspieler werden ausschließlich über das Football-To-Glory-Forum beantragt.
📅 § H.4 – Allgemeine Spielprobleme
🕓 Spiel nicht simuliert
Nicht korrekt simulierte Spiele werden durch System/Administration geprüft und gegebenenfalls neu angesetzt oder nachverarbeitet. Ergebnisse dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
📜 Spielbericht fehlt
Fehlende Berichte können technisch geprüft bzw. nachverarbeitet werden.
📥 Benachrichtigungen
Wichtige Systemvorgänge können Ingame-Nachrichten oder andere aktivierte Benachrichtigungen auslösen.
⚖️ § H.5 – Meldepflicht
Technische Fehler und Unstimmigkeiten sollen zeitnah gemeldet werden. Absichtliches Ausnutzen eines Fehlers gilt als Bugusing.
🅱️ Reserve
Reserveteams werden über den Bereich Reservekader im Websoccer oder über das Forum angemeldet und spielen in einer Mischliga.
🎯 Aufstellung
Aufstellungen können nur innerhalb der vom Websoccer vorgegebenen Fristen geändert werden. Maßgeblich ist die jeweilige Sperrzeit vor Anpfiff.
⚠️ Echte Vereins- und Spielernamen
Football-To-Glory ist ein privates, nichtkommerzielles Hobby-/Fanprojekt und steht in keiner offiziellen Verbindung zu Verbänden, Ligen, Vereinen oder Rechteinhabern. Reale Namen dienen der Identifikation und Atmosphäre der Simulation. Für Logos, Bilder oder sonstige geschützte Inhalte gelten die jeweiligen Rechte. Freiwillige Spenden dienen der Deckung von Server- und Entwicklungskosten. Hinweise von Rechteinhabern werden geprüft.
Football-To-Glory – Benutzerdefinierte Turniere
Stand: September 2026
Regelversion: 1.0
Projekt: Football-To-Glory – Online Fußballmanager
System: Open Websoccer Pro (stark angepasste Version)
Websoccer: https://websoccer.football-to-glory.de/
Forum: https://forum.football-to-glory.de/forum
📜 Grundsatz
User dürfen eigene Community-Turniere organisieren, sofern diese den offiziellen Spielbetrieb nicht beeinträchtigen.
✅ Voraussetzungen
- Turniere werden über das Football-To-Glory-Forum organisiert.
- Die Spiele werden über das Freundschaftsspiel-System durchgeführt.
- Offizielle Pflichtspiele haben Vorrang.
- Das Admin-Team darf Organisation und Abwicklung prüfen.
💰 Teilnahmegebühr & Preisgeld
(1) Teilnahmegebühren können – sofern nicht anders genehmigt – zwischen 100.000 € und 1.000.000 € liegen.
(2) Das Preisgeld setzt sich aus dem geschlossenen Teilnehmerpool zusammen.
(3) Zusätzliche künstliche Vereinsgelder dürfen nicht ohne Genehmigung eingebracht werden.
🏆 Auszahlung
Verteilung und Auszahlung werden entsprechend der vor Turnierbeginn veröffentlichten Regeln vorgenommen und durch das Admin-Team abgewickelt.
🗓 Organisation
Im Forenbeitrag sind mindestens anzugeben:
- Turniername
- Teilnehmerzahl
- Teilnahmegebühr
- Zeitraum
- Modus
- Preisgeldverteilung
Einladungen und Spiele werden über die vorgesehenen Freundschaftsspiel-Funktionen organisiert.
❌ Unzulässige Handlungen
Verboten sind:
- Ergebnismanipulation
- Preisabsprachen
- Fake-Turniere
- nachträgliche ungenehmigte Preisgeldänderungen
- bewusste Beeinträchtigung offizieller Wettbewerbe
Mögliche Sanktionen sind Verwarnung, Turniersperre, Geldstrafe, Annullierung und Accountsanktionen.
⚖️ Kontrolle
Die Spielleitung darf Turniere bei Regelverstößen stoppen oder ablehnen.
📢 Schlussbestimmung
Mit Erstellung oder Teilnahme werden die veröffentlichten Turnierbedingungen anerkannt.
Spielregel oder Technik
Eine abgelehnte Aktion mit konkreter Begründung ist meist eine Fachregel. Ladefehler, Zeitüberschreitungen oder widersprüchliche Speicherung gehören mit Zeitpunkt und Seite an den Support.
Änderungen
Aktuelle Ankündigungen und angezeigte Serverwerte ergänzen die Anleitung. Bei einem Konflikt gelten veröffentlichte Regeln und die tatsächlich konfigurierte Grenze.